Wohnraum weiterhin sichern!

Veröffentlicht am 21.07.2020 in Standpunkte
Stefan Conzelmann

Bereits seit dem Jahr 2000 hat die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus immer wieder Anträge mit dem Ziel gestellt, in Stuttgart wieder eine kommunale Satzung zur Verhinderung von Wohnraum-Zweckentfremdung zu verabschieden. Nachdem der Landesgesetzgeber schließlich den Weg für die Kommunen freigemacht hat, wurde eine solche Satzung schließlich 2015 im Gemeinderat beschlossen.

Vorausgegangen waren erhebliche politische Auseinandersetzungen, da insbesondere die konservativen Parteien im Rat in einer solchen Satzung kein probates Mittel erkennen wollten, dem weiteren Entzug von Wohnungen vom Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Auch mit Hilfe einer breit angelegten Kampagne des örtlichen Mietervereins ist es schließlich gelungen, eine Mehrheit hierfür zu finden. Die Satzung ist seit dem 1.1.2016 in Kraft und würde zum Jahresende 2020 auslaufen.

Trotz einiger Schwächen sieht die SPD in der Satzung nach wie vor ein geeignetes Mittel, die Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere durch gewerbliche Kurzzeitvermietungen auf Onlineportalen wie airbnb zu verhindern. Unser Ziel muss es sein, die wenigen vorhandenen Wohnungen zu bezahlbaren Preisen auf dem Wohnungsmarkt zu halten. Aus diesem Grund haben wir die Verwaltung in einem Antrag aufgefordert, den Gremien in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag zur Verlängerung der Zweckentfremdungssatzung zu unterbreiten.

Solange die hohe Nachfrage auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt nicht durch Schaffung von neuem bezahlbaren Wohnraum gedeckt werden kann, sind wir auf solche rechtlichen Flankierungsmaßnahmen dringend angewiesen. Auch wenn eine solche Satzung kein Allheilmittel ist, so stellt sie einen wichtiger Beitrag im wohnungspolitischen Gesamtkonzept dar.

Stefan Conzelmann

 

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