Informationen zu den Gesetzentwürfen Bundespolizei und Verfassungsschutz

Veröffentlicht am 10.06.2021 in Politik
Ute Vogt, Bild des Wahlplakates zur Bundestagswahl 2017

Wir haben am 10.06.2021 im Bundestag zwei Gesetze beschlossen: Die Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei und die Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Wir haben seit Monaten mit unserem Koalitionspartner über beide Gesetzentwürfe beraten, auch die Öffentlichkeit diskutiert die Entwürfe seit einiger Zeit.

 

Damit wollen wir der der Bundespolizei und dem Verfassungsschutz digital die Rechte einräumen, die sie auch in der analogen Welt haben. Nur so können die Sicherheitsbehörden mit Kriminellen und Extremisten Schritt halten. Der sog. Staatstrojaner ist nicht neu, sondern wird bereits von BKA und vielen Länderpolizeien eingesetzt. Die Befugnis der Bundespolizei ist begrenzt auf schwere Delikte im Bereich von Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Der Einsatz der Quellen-TKÜ geht bei der Bundespolizei nur mit richterlicher Anordnung und beim Verfassungsschutz nur mit Anordnung durch die G10-Kommission.

 

Wir haben abgesichert, dass das Instrument der Quellen-TKÜ äußerst sparsam und keinesfalls willkürlich eingesetzt werden kann. Aus meiner Sicht braucht eine wehrhafte Demokratie das Frühwarnsystem durch den Verfassungsschutz. Rechtsextremismus kann nicht allein mit Bildung und Pädagogik bekämpft werden. Es braucht dazu auch die Instrumente des Rechtsstaates.

 

Es steht uns gut an, als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht nur einen starken Staat zur fordern, wenn es um soziale Belange geht, sondern unsere Institutionen auch stark zu machen, wenn es darum geht, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt. Für mich ist es übrigens ein wichtiger grundlegender Unterschied zu Grünen und Linken, dass die SPD ein positives Staatsverständnis hat.

 

Zum Bundespolizeigesetz:

 

Über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sorgen für unsere Sicherheit an den deutschen Grenzen, an den Flughäfen und Bahnhöfen und leisten dabei einen herausragenden Beitrag. Aus diesem Grund war es uns besonders wichtig, das zuletzt vor 27 (!) Jahren reformierte Bundespolizeigesetz an die heutige Zeit und die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen.

 

Die vorgesehenen Änderungen stellen ganz konkrete Verbesserungen für ihre tagtägliche Arbeit und die Polizeipraxis dar. Die Regelungen zur elektronischen Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, nämlich dem Endgerät (Quellen-TKÜ), sind nur ein Teilbereich dieses Gesetzes.

 

Ziel des Einsatzes der Quellen-TKÜ ist die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, nämlich Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Im Gegensatz zum BKA ist der Einsatz der Quellen-TKÜ für die Bundespolizei auf diese Verbrechensformen begrenzt.

 

Rein technisch gesehen erhält die Bundespolizei bei der Quellen-TKÜ die gleichen Befugnisse wie das Bundeskriminalamt, es wird also kein neues Instrument geschaffen. Mit der Quellen-TKÜ wird die aktuell laufende Kommunikation mitgelesen, vergleichbar mit dem Abhören von Telefongesprächen.

Einen Zugriff auf gespeicherte Inhalte, also eine Onlinedurchsuchungen, wie sie die Unionsfraktion durchsetzen wollte, haben wir erfolgreich abgewehrt.

 

TKÜ und Quellen-TKÜ dienen hier der Gefahrenabwehr. Bei der Gefahrenabwehr geht es darum, dass eine Tat noch verhindert werden kann. Da hier also kein festgestellter Tatbestand vorliegt, sind die Schwellen hoch. Eine Richterin bzw. ein Richter darf eine TKÜ und Quellen-TKÜ nur anordnen, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr geboten ist. Zum Beispiel für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Oder einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Oder wenn es Tatsachen gibt, die darauf hinweisen, dass jemand vorhat eine der oben genannten Straftaten zu begehen.

 

Also wirklich nur, wenn schwere Straftaten zu erwarten sind.

 

Damit ist der Anwendungsbereich eng begrenzt und die richterliche Anordnung ist eine wichtige rechtsstaatliche Kontrolle, damit so ein Instrument gerade nicht willkürlich eingesetzt werden kann.

 

Zum Verfassungsschutzgesetz:

 

Die vorgesehen Regelungen sollen dem Bundesamt für Verfassungs-schutz, die Instrumente in die Hand geben, um effektiver gegen Extremisten und Verfassungsfeinde in der analogen und in der digitalen Welt vorgehen zu können.

Es geht bei diesem Gesetzentwurf ausdrücklich und insbesondere um die bessere Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Wenn unsere Demokratie wehrhaft sein will, brauchen wir einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnsystem. Nur wenn wir die Feinde der Demokratie kennen, können wir wirksam gegen sie vorgehen. Und notwendig ist das digital genauso wie analog. Eine gute Aufklärung schwerer Bedrohungen braucht zeitgemäße Befugnisse. Wenn die Gegner der Demokratie Messengerdienste nutzen, hat der Verfassungsschutz wenig davon, nur Telefongespräche abzuhören.

 

Die Quellen-TKÜ für die Nachrichtendienste soll diese Lücke schließen, damit digitale Kommunikation von Extremisten über Messenger-dienste aufgeklärt werden kann. Im Unterschied zum Bundespolizei-gesetz darf der Verfassungsschutz nicht nur aktuell mitlesen, wenn er sich eingeloggt hat, sondern die Kommunikation ab dem Zeitpunkt anschauen, ab dem er die Erlaubnis dazu erhalten hat.

 

Auch der Verfassungsschutz braucht für jede Überwachung eine ausdrückliche Anordnung (und damit Prüfung) durch die G10-Kommission.

 

Was die Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsunternehmen angeht, haben wir klargestellt, dass diese nicht verpflichtet sind, die Verschlüsselung aufzuheben. Abgewehrt haben wir außerdem auch hier den Wunsch von CDU/CSU nach der Onlinedurchsuchung. Gewünscht war von der Union nämlich der direkte Zugriff auf Computer und Festplatten und damit die Möglichkeit einen digitalen Fingerabdruck von Speichermedien zu nehmen. Unsere Leitlinie war, dass wir analoge Befugnisse auch digital möglich machen wollen. Aber wir wollen keinen Verfassungsschutz, der in der digitalen Welt etwas darf, was ihm in der analogen Welt nicht erlaubt ist.

 

Beim Verfassungsschutzgesetz kommt noch hinzu, dass wir die Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission verbessert haben.

 

Zudem gibt es künftig eine regelmäßige Berichtspflicht über die Anwendung der Quellen-TKÜ gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium und den Auftrag, der G-10-Kommission weiteres Personal zur Verfügung zu stellen. Damit stärken wir die parlamentarische Kontrolle.

 

Rede im Plenarprotokoll nachlesen FAQ Quellen-Telekommunikationsüberwachung

 

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