Rede zu gentechnisch veränderten Maislinien

Veröffentlicht am 26.01.2017 in Reden/Artikel
Ute Vogt am Rednerpult im Deutschen Bundestag bei der Geschäftsordnungsdebatte Genmais

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Eva Bulling-Schröter,

ich kann Ihnen sagen: Wir werden die Ergebnisse der Anhörung sehr ernst nehmen. Das ist auch der Grund, warum der Gesetzentwurf in dieser Woche noch nicht vorliegt und auch in der nächsten Sitzungswoche noch nicht vorliegen wird. Ich kann Sie aber beruhigen: Die Koalitionsfraktionen haben heute schon über den Gesetzentwurf verhandelt; wir sind also mittendrin.

Wenn Sie hier behilflich und auch bereit sind, mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen der Union noch weitere Gespräche zu führen, dann sind wir durchaus dankbar. Ich möchte zum vorliegenden Antrag noch etwas sagen, Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Sie haben in Ihrem Antrag selbst beschrieben, warum er überflüssig ist - ich zitiere -: 

Schon zwei Drittel der Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den antragstellenden Unternehmen die Herausnahme des eigenen Territoriums aus der beantragten Anbauzulassung zu erbitten. 

Insofern haben Sie selbst beschrieben: Für Deutschland ist das überhaupt kein Thema mehr. - Deshalb braucht es auch im Deutschen Bundestag kein Thema zu dieser Stunde zu sein. Ich möchte Ihnen daneben gerne auch die Haltung der SPD-Fraktion noch einmal in Erinnerung rufen, die Sie ganz genau kennen. Ich darf auch hier zitieren, und zwar aus einem Pressebericht von heute, in dem die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zitiert wird: 

Es wäre inkonsequent, wenn wir auf europäischer Ebene für eine Zulassung stimmen würden. Das Bundesumweltministerium wird daher in der Ressortabstimmung gegen eine Zulassung votieren. 

Damit ist gewährleistet, dass Deutschland dem Ganzen keine Zustimmung erteilt. Zu Ihrem Ansinnen, hier darüber abzustimmen, muss ich Ihnen sagen, Herr Kollege Ebner: Sie sind jetzt in der zweiten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. Sie wissen, wie das Prozedere ist. Nach Abschluss eines Koalitionsvertrages gilt: Wenn die Mitglieder der Regierung unterschiedlicher Meinung sind, dann gibt es am Ende bei den Abstimmungen eine Enthaltung. 

Insofern hat Ihr Antrag weder etwas in der Sache beizutragen, noch dient er irgendeiner Klärung. Das Einzige, was Sie versuchen, ist, hier auf ganz billige Art und Weise einen Vorführeffekt zu erreichen. Wir haben hier in diesem Bundestag schon das dritte Mal den wortgleichen Antrag zur Beratung vorliegen. 

 

Ich sage Ihnen eins: Wir haben das letzte Mal, als wir diesen Antrag hier diskutiert haben, über den Film Und täglich grüßt das Murmeltier geredet. Ich kann Ihnen, Herr Ebner, wirklich nur empfehlen: Nehmen Sie sich einmal die Zeit, und schauen Sie sich diesen Film noch einmal an. In diesem Film erlebt die Hauptfigur Tag für Tag das Gleiche,  so wie wir hier von Woche zu Woche den gleichen Antrag erleben. Aber am Ende gibt es ein Happy End. Warum? Weil die Hauptfigur etwas dazulernt und weil sie sich und die anderen verändert. Sie haben nur die Drucksachennummer verändert, aber inhaltlich kein Jota. Da ist nichts, was nach vorne weist. Lassen Sie also diese taktischen Anträge. Machen Sie mal Sachpolitik, und bringen Sie mal wieder einen neuen Gedanken ins Plenum ein.

 

 

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