Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen

Veröffentlicht am 03.07.2018 in Pressemitteilungen
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Die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg setzt sich zusammen mit anderen Landesgruppen der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass auf Betriebsrenten zukünftig  nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben wird - wie bei der gesetzlichen Rente. Damit soll die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver gemacht und gestärkt werden. 

„Die Betriebsrente ist ein dringendes Handlungsfeld, wie viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema zeigen. Wird sie doch - wie auch von uns - als die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente gesehen," berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete für Stuttgart, Ute Vogt.

Zur kurzfristigen Entlastung der Betriebsrenten soll zunächst in einem ersten Schritt ein Freibetrag statt der jetzigen Freigrenze eingeführt werden. Aktuell  sind Betriebsrentenzahlungen bis zu einer Freigrenze von aktuell 152,25 Euro monatlich von der Betragszahlung befreit. Wird diese Grenze überschritten, wird seit 2004 jedoch der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamte Betriebsrente erhoben. 

„Dies macht die Betriebsrente für viele Bürgerinnen und Bürger unattraktiv. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würden die Betriebsrenten bis zu derzeit 152,25 Euro generell beitragsfrei gestellt, egal wie hoch die Betriebsrente insgesamt ausfällt, die Gesamtbelastung würde somit sinken,“ ergänzt sie SPD-Abgeordnete.

„Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und zu erwartender Mehreinnahmen für die Krankenkassen ist dieser erste Entlastungsschritt für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner finanzierbar. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich, dass der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das Thema auf die Agenda der Bundesregierung setzt. Und die Union und ihren Gesundheitsminister, Jens Spahn, sollen endlich ihren Widerstand gegen eine Entlastung der Betriebsrenten aufgeben“, betont Ute Vogt. 

 

 

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